Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich und Rechtsnatur
1.1 Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln das Verhältnis zwischen dem Verein «HolidayClub.fun» (nachfolgend «Verein») und seinen Mitgliedern in Bezug auf den Beitritt, die Reservation und die Nutzung der Vereinsimmobilien (nachfolgend «Vereinshäuser»). Sie ergänzen die Vereinsstatuten und die Reglemente des Vereins. Bei Widersprüchen gehen die Statuten den AGB vor (Art. 63 ZGB).
1.2 Rechtsnatur des Vereins
Der Verein «HolidayClub.fun» ist ein Verein nach Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) mit Sitz in Rapperswil-Jona (SG). Er ist ein wirtschaftlich tätiger Verein: Zur Erreichung seines statutarischen Zwecks – Personen mit geringem Einkommen und Grossfamilien einfacheren Zugang zu Ferien in Vereinshäusern zu erleichtern – betreibt er ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe im Sinne von Art. 61 Abs. 2 Ziff. 1 ZGB. Dieses umfasst den Erwerb, den Verkauf, die Vermietung und die Verwaltung von Immobilien im Inn-, und Ausland, sowie die Durchführung von Übernachtungen und Ferienaufenthalten für Mitglieder.
1.3 Abgrenzung
Der Verein ist keine Bank, kein Finanzintermediär, kein gewerbsmässiger Immobilienhändler und kein Hotel- oder Beherbergungsbetrieb im Sinne des Gastgewerberechts. Die Nutzung der Vereinshäuser ist eine Vereinsleistung an Mitglieder und steht Dritten nicht offen.
2. Mitgliedschaft
2.1 Beitrittsgesuch
Durch Eingabe der persönlichen Daten im Beitrittsformular auf www.holidayclub.fun und Anklicken des Kästchens «Ich akzeptiere die AGB und die Datenschutzbestimmungen» stellt die antragstellende Person ein verbindliches Beitrittsgesuch. Das Beitrittsgesuch ist ein Antrag im Sinne von Art. 3 ff. OR.
2.2 Aufnahme
Über die Aufnahme entscheidet das gemäss Statuten zuständige Vereinsorgan (Art. 65, 69 ZGB). Die Mitgliedschaft entsteht mit der schriftlichen (auch elektronischen) Aufnahmebestätigung des Vereins. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Der Verein kann ein Gesuch ohne Angabe von Gründen ablehnen.
2.3 Persönliche Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft ist persönlich, unübertragbar und unvererblich (Art. 70 Abs. 3 ZGB). Ein Jahresbeitrag gilt ausschliesslich für eine natürliche Person. Jede weitere Person, die ein Vereinshaus nutzen will, benötigt eine eigene Mitgliedschaft.
2.4 Dauer der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft wird für eine Erstlaufzeit von einem (1) Vereinsjahr abgeschlossen. Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sie sich stillschweigend um jeweils ein (1) weiteres Vereinsjahr, sofern sie nicht unter Einhaltung einer Frist von sechs (6) Monaten auf das Ende eines Vereinsjahres schriftlich per E-Mail an «[email protected]» gekündigt wird (Art. 70 Abs. 2 ZGB). Die Kündigung wird vom Verein per E-Mail bestätigt; ohne Bestätigung gilt sie als nicht eingegangen und ist erneut einzureichen.
2.5 Ausschluss
Der Verein kann ein Mitglied aus wichtigen Gründen ausschliessen (Art. 72 ZGB), insbesondere bei Zahlungsverzug trotz Mahnung, wiederholtem Verstoss gegen die Hausordnung, Überlassung des Vereinshauses an Nichtmitglieder oder strafbarem Verhalten in einem Vereinshaus. Bereits bezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet.
3. Mitgliederbeitrag und Kosten
3.1 Jahresbeitrag
Die Höhe des Jahresbeitrags wird von der Vereinsversammlung festgelegt (Art. 71 ZGB) und ist auf www.holidayclub.fun sowie in der Beitragsordnung publiziert. Der Beitrag ist pro Person und Vereinsjahr geschuldet.
3.2 Fälligkeit und Rechnungstellung
Der Jahresbeitrag wird mit der Aufnahme fällig. Der Verein ist berechtigt, dem Mitglied nach der Aufnahme eine Rechnung zuzustellen, auch wenn die Zahlung nicht oder nur teilweise über die Online-Zahlungsplattform erfolgt ist. Die Rechnung ist innert der auf der Rechnung genannten Zahlungsfrist (in der Regel 30 Tage) zu bezahlen. Nach unbenutztem Ablauf der Frist befindet sich das Mitglied ohne weitere Mahnung in Verzug (Art. 102 Abs. 2 OR). Es schuldet einen Verzugszins von 5 % (Art. 104 Abs. 1 OR) sowie Mahngebühren von CHF 20.– je Mahnung.
3.3 Beitragspflicht während der Mitgliedschaft
Die Beitragspflicht besteht für die gesamte Dauer der Mitgliedschaft bis zu deren wirksamer Beendigung (Art. 71 ZGB). Bei Austritt oder Ausschluss während eines Vereinsjahres bleibt der volle Jahresbeitrag geschuldet.
3.4 Nebenkosten
Zusätzlich zum Jahresbeitrag trägt das Mitglied die während seines Aufenthalts individuell verursachten Verbrauchskosten für Wasser und Strom. Diese werden nach effektivem Verbrauch (Zählerstand bei An- und Abreise) zu den vom Verein publizierten Tarifen pro kWh bzw. m³ abgerechnet und sind innert 30 Tagen nach Rechnungstellung zu bezahlen. Der Verein weist auf der Website darauf hin, dass diese Kosten nicht im Jahresbeitrag enthalten sind (Art. 3 Abs. 1 lit. b UWG; Art. 3 PBV).
3.5 Nicht enthaltene Leistungen
Nicht Bestandteil der Vereinsleistung sind insbesondere: Hin- und Rückreise, Verpflegung, Reiseversicherungen, Kurtaxen und örtliche Tourismusabgaben, Bettwäsche/Handtücher (sofern nicht in der Hausordnung anders vermerkt), Endreinigung bei übermässiger Verschmutzung sowie sämtliche Ausgaben am Ferienort.
3.6 Kaution
Der Verein kann vor Antritt des Aufenthalts eine Kaution von bis zu CHF 2000 CHF verlangen. Die Kaution wird nach mängelfreier Rückgabe des Vereinshauses innert 30 Tagen zurückerstattet, abzüglich allfälliger Nebenkosten und Schadenersatzforderungen.
4. Reservation und Aufenthalt
4.1 Reservationsanfrage (Wunschtermin)
Mitglieder können über die Website oder per E-Mail einen Wunschtermin für einen Aufenthalt in einem Vereinshaus angeben. Die Angabe eines Wunschtermins ist eine unverbindliche Reservationsanfrage und begründet keinen Anspruch auf den gewünschten Zeitraum.
4.2 Bestätigung
Eine Reservation ist erst gültig, wenn der Verein sie schriftlich per E-Mail bestätigt hat («Reservationsbestätigung»). Der Verein entscheidet über die Vergabe nach Verfügbarkeit, Eingangsreihenfolge und in Berücksichtigung einer fairen Verteilung unter den Mitgliedern. Vor der Bestätigung dürfen keine Reisearrangements auf Rechnung des Vereins getroffen werden; der Verein haftet nicht für Aufwendungen, die vor einer Bestätigung getätigt wurden.
4.3 Voraussetzungen für den Aufenthalt
Ein Aufenthalt setzt voraus, dass (a) die Mitgliedschaft besteht, (b) der Jahresbeitrag sowie allfällige offene Rechnungen vollständig bezahlt sind und (c) eine Reservationsbestätigung vorliegt. Nichtmitglieder – einschliesslich Familienangehörigen, Partner und Kinder – dürfen sich nicht im Vereinshaus aufhalten oder übernachten, sofern sie nicht selbst Mitglied sind. Wird in einem nach hinein festgestellt dass das Vereinshaus durch nicht Vereinsmitglieder ebenfalls unerlaubt verwendet/benutzt wurde, sind diese Vereinsmitglieder ebenfalls die Jährlichen Vereinsmitgliedschaft schuldig.
4.4 Höchstdauer
Jedes Mitglied darf sich innerhalb eines Zeitraums von zwei (2) Kalendermonaten insgesamt höchstens zehn (12) Übernachtungen in Vereinshäusern aufhalten. Massgebend ist die Anreisenacht. Der Verein kann in begründeten Ausnahmefällen Abweichungen bewilligen.
4.5 Stornierung durch das Mitglied
Eine bestätigte Reservation kann kostenlos storniert werden, wenn die Stornierung dem Verein spätestens zwei (2) Tage vor dem bestätigten Anreisetag per E-Mail an [email protected] mitgeteilt wird. Massgebend ist der Zeitpunkt des Eingangs der E-Mail beim Verein. Bei späterer Stornierung oder Nichtantritt («No-Show») werden die stornierten Nächte auf das Kontingent gemäss Ziff. 4.4 angerechnet; der Verein kann zudem eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100 erheben.
4.6 Stornierung oder Änderung durch den Verein
Der Verein kann eine bestätigte Reservation aus wichtigen Gründen (z. B. Schaden am Vereinshaus, behördliche Anordnungen, höhere Gewalt, dringende Unterhaltsarbeiten, Verkauf der Liegenschaft) absagen oder verschieben. In diesem Fall bemüht sich der Verein um einen Ersatztermin. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ersatz von Reise- oder Folgekosten, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig (Art. 100 Abs. 1 OR).
4.7 Hausordnung und lokales Recht
Das Mitglied verpflichtet sich, die Hausordnung des jeweiligen Vereinshauses sowie sämtliche am Ort des Vereinshauses geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten, insbesondere Melde- und Registrierungspflichten für Gäste, Ruhezeiten, Abfallentsorgung, Rauchverbote und Bestimmungen der Hausgemeinschaft. Kurtaxen, Tourismusabgaben und ähnliche örtliche Abgaben trägt das Mitglied.
4.8 Schlüssel und Zugang
Schlüssel, Codes und Zugangsmittel sind sorgfältig aufzubewahren und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Verlust ist unverzüglich zu melden; die Kosten für Ersatz und allfälligen Schlossaustausch trägt das Mitglied.
4.9 Rückgabe
Das Vereinshaus ist am Abreisetag bis zur in der Hausordnung genannten Uhrzeit besenrein und im übernommenen Zustand zu verlassen. Mängel und Schäden sind dem Verein vor der Abreise per E-Mail mit Foto zu melden.
5. Haftung
5.1 Haftung des Mitglieds
Das Mitglied haftet dem Verein gegenüber für alle Schäden am Vereinshaus, an dessen Einrichtung und Inventar sowie für Diebstahl und Verlust, die während seines Aufenthalts durch das Mitglied oder durch von ihm zugelassene Personen verursacht werden (Art. 97 ff. und Art. 41 ff. OR). Die Haftung umfasst Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten, Kosten der Schadensfeststellung sowie einen allfälligen Nutzungsausfall. Normale Abnutzung ist ausgenommen.
5.2 Haftung des Vereins
Der Verein haftet nur für Schäden, die er vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht hat (Art. 100 Abs. 1 OR). Für leichte Fahrlässigkeit, für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn sowie für Schäden aus Diebstahl, Unfall oder Verlust persönlicher Gegenstände im Vereinshaus wird die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen (Art. 75a ZGB).
5.3 Versicherung
Dem Mitglied wird empfohlen, eine Privathaftpflicht-, Reise- und Hausratversicherung mit Auslandsdeckung abzuschliessen. Der Verein ist nicht verpflichtet, Versicherungsschutz für Mitglieder zu stellen.
6. Kommunikation und Änderungen
6.1 Elektronische Kommunikation
Sämtliche Mitteilungen (Aufnahme, Reservationsbestätigung, Rechnungen, Kündigungen, Stornierungen) erfolgen rechtsgültig per E-Mail an die vom Mitglied angegebene Adresse. Das Mitglied hält seine Kontaktdaten aktuell.
6.2 Änderung der AGB
Der Verein kann diese AGB jederzeit ändern. Änderungen werden den Mitgliedern mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn das Mitglied nicht innert dieser Frist schriftlich widerspricht. Bei Widerspruch steht dem Mitglied ein ausserordentliches Kündigungsrecht auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens zu.
7. Schlussbestimmungen
7.1 Datenschutz
Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach der Datenschutzerklärung des Vereins, die integrierender Bestandteil dieser AGB ist.
7.2 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (Art. 20 Abs. 2 OR). Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
7.3 Anwendbares Recht
Diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Verein und seinen Mitgliedern unterstehen schweizerischem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts (Art. 116 IPRG). Zwingende Bestimmungen am Ort des jeweiligen Vereinshauses (insbesondere Melde-, Sicherheits- und Abgabevorschriften) bleiben vorbehalten.
7.4 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Rapperswil-Jona, Kanton St. Gallen. Vorbehalten bleiben die zwingenden Gerichtsstände für Konsumentenverträge (Art. 32 und Art. 35 ZPO) sowie die Bestimmungen des Lugano-Übereinkommens für Mitglieder mit Wohnsitz in einem EU-/EFTA-Staat (Art. 15–17 LugÜ).